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Mitteilungen

Mitteilungen über die Arbeit der SKK

Kultur krisenfest und nachhaltig gestalten!

Ein Positionspapier der Ständigen Kulturpolitischen Konferenz der Partei DIE LINKE

"Wem gehört die Stadt?", "Wie schaffen wir in Stadt und Land eine ähnlich gute Lebensqualität?", "Und wie können wir nachhaltig wirtschaften und gesellschaftlichen Reichtum gerecht verteilen!?", "Wer macht eigentlich die ganze Care-Arbeit?"
Die Covid19-Krise wirft alte und neue Fragen auf – Wie wollen wir leben? In welchem System und was ist eigentlich systemrelevant? Sind Kunst und Kultur systemrelevant oder nicht vielmehr gesellschaftsrelevant?

Noch sind die ökonomischen und gesellschaftlichen Folgen der Covid19-Krise ungewiss und können nur geschätzt werden, klar ist jedoch ein "Weiter-so" darf es nicht geben. Kultur und Kunst in all ihren Facetten – ob experimentell und partizipativ, dys- oder utopisch – bieten gesellschaftlichen Diskursen Verhandlungsräume und sind essenziell für Demokratien.

Besonders in der aktuellen Krise sind diese Räume nötig, um neue Perspektiven und Antworten zu entwickeln und zu debattieren. Denn eins ist klar, die Corona-Krise ist und wird nicht die letzte Krise sein. Die Klimakrise, in der wir uns bereits befinden, wird zu einer Verschärfung von ökonomischen und humanitären Krisen führen. Unsere Lebensweisen müssen sich im Rahmen eines sozial-ökologischen Umbaus verändern – Kunst und Kultur können hier gesellschaftsgestaltend wirken. Sie müssen jedoch interdisziplinär praktiziert werden: Ideen aus der Soziologie, Psychologie, Philosophie, Architektur, Stadtplanung usw. fließen in künstlerische Produktion und kulturelle Praxis.

Wollen wir die Auswirkungen der aktuellen Krise in sozialen, wirtschaftlichen, ökologischen und eben kulturellen Dimensionen begreifen, braucht es die "visionäre" oder "utopische" Wirkung künstlerischen Arbeitens, den "Pionier"-Charakter und die Verbindung von Erkenntnis im rationalen Sinn und Wirkung auf einer direkten, emotionalen Ebene. Darin liegt die Chance, die neuen, transformatorischen und warum nicht auch utopischen Ansätze zu entwickeln, die wir so dringend brauchen. Auch um der aktuellen Gefahr, die von einer Verschärfung neoliberaler Paradigmen ausgeht, zu begegnen: Eine Reduktion auf ökonomische Effizienz-Kriterien und ein harter Sparkurs führen in der Konsequenz zu einer Verödung der kulturellen Landschaft und einer verstärkten Polarisierung der Gesellschaft.

Die ersten Auswirkungen der globalen Rezession sind bereits spürbar: Es drohen in unterschiedlichen Branchen wie Hotel- und Gastronomie oder Einzelhandel massive Arbeitsplatzverluste. In den Kommunen brechen wichtige Einnahmen aus der Gewerbesteuer weg und es folgen Haushaltssperren und Kürzungen im Bereich der freiwilligen Leistungen, wie der Kultur. Durch diese Prozesse und die wirtschaftlichen Folgen der wochenlangen Schließungen von Kulturorten, gerät auch der Kulturbetrieb in eine existenzbedrohende Schieflage.

Wir begrüßen das Programm "Neustart Kultur" aus dem Konjunkturprogramm des Bundes, mit der die kulturelle Infrastruktur gesichert werden soll. Das Programm ist ein wichtiger Schritt, um Museen, Bibliotheken, soziokulturelle Zentren, Theater und Kinos die schrittweise Wiedereröffnung und Künstlerinnen und Künstler und Kulturschaffenden durch Aufträge und Stipendien das Arbeiten zu ermöglichen. In welchem Umfang und mit welcher Effizienz das Infrastrukturprogramm Kultureinrichtungen retten und Kulturschaffende arbeiten lässt, lässt sich aktuell noch nicht sagen. Mit großer Wahrscheinlichkeit wird dies nicht das letzte Konjunkturprogramm gewesen sein, denn von einer Rückkehr zur Normalität, wie wir sie kannten, ist kurzfristig nicht auszugehen.

Die nötigen Eindämmungsmaßnahmen schränken den Kulturbetrieb ein. Viele Künstlerinnen und Künstler sowie Kulturschaffende sind daher innerhalb weniger Wochen in eine existentielle Notlage geraten. Mit der Länge der Maßnahmen ist auch ein Verlust von kultureller Infrastruktur zu befürchten. Am stärksten ist der Bereich der nicht-geförderten, wie frei-gemeinnützigen Einrichtungen betroffen.

Die Corona-Pandemie verstärkt im Kulturbereich Probleme, die schon seit längerem vorhanden sind: Kultur ist nicht ausreichend finanziert. Das Fördersystem wie auch ein Großteil der kulturellen Infrastruktur sind nicht auf Ausfall-Szenarien wie die aktuelle Pandemie ausgerichtet. Die Folgen können nicht aufgefangen werden. Im Gegenteil: Kultur findet häufig unter so prekären Bedingungen statt, dass jede Krise zur Existenzbedrohung wird. Befristete, niedrig vergütete Arbeitsverhältnisse und der hohe Anteil von Projektförderung lassen keine Rücklagenbildung zu und stellen sich als krisenanfällig heraus. Der Fokus der politischen Arbeit muss jetzt darauf liegen, Kultur und Kulturförderung zu erhalten und gleichzeitig für die Zukunft krisenfest zu gestalten.

  1. Das "Staatsziel Kultur" muss im Grundgesetz verankert werden. Aufgabe des Staates ist es, das kulturelle Leben zu fördern und das kulturelle Erbe zu pflegen. Weitergehend muss Kultur eine pflichtige Aufgabe der Kommunen werden und auch zur Gemeinschaftsaufgabe von Bund, Ländern und Kommunen. Länder und Kommunen können nicht den Großteil der Hilfsmaßnahmen allein tragen.
  1. Die Kriterien des Konjunkturprogrammes müssen stärker am Bedarf von Kulturschaffenden und Solo-Selbstständigen angepasst werden. Von besonderer Dringlichkeit ist nach wie vor die Sicherung der beruflichen Existenz von Soloselbständigen und freiberuflich Tätigen. Für Millionen von Soloselbständigen zielt die Trennung von erstattungsfähigen Betriebskosten und ihren Lebensunterhaltskosten an ihrer Krisenrealität vorbei. Stattdessen wird der sogenannte vereinfachte Zugang in die Grundsicherung bis zum 30. September 2020 verlängert. Doch die Beantragung der Grundsicherung erweist sich de facto als kompliziert und unpraktikabel. Aufgrund bestehender Regularien – etwa der Anrechnung der Bedarfsgemeinschaft – sind viele Kulturschaffende von der Grundsicherung ausgeschlossen. Wir fordern daher für Soloselbständige und Freiberuflerinnen und Freiberufler, die keine laufenden Betriebskosten aufweisen, den Zugang zu einer monatlichen Pauschale in Höhe von mindestens 1.180 Euro. Neben derartigen Soforthilfeprogrammen, bieten auch Stipendienprogramme für einzelne Kulturschaffende langfristig finanzielle Hilfsmöglichkeiten außerhalb von Hartz IV.
  1. Das Ungleichgewicht in der Kulturförderung muss aufgehoben werden. Dies betrifft 1. das Verhältnis der Anteile von Bund, Ländern und Kommunen an der Kulturförderung und 2. das Missverhältnis zwischen institutioneller und projektorientierter Kulturförderung. Um zu belastbaren Strukturen vor allem in der projektgeförderten Freien Szene zu kommen, muss Kulturförderung insgesamt nachhaltiger, unbürokratischer, autonomer und weniger projektorientiert gestaltet werden. Ziel muss sein, kontinuierliches künstlerisches Arbeiten zu ermöglichen und den Produktionsdruck zu verringern. Die Flexibilisierung des Zuwendungsrechts von Fördermitteln muss beibehalten werden. Ergänzend sind spartenübergreifende, langfristige Stipendienprogramme sinnvoll, die auch die Bildung von Rücklagen ermöglichen. Auf diese Aspekte müssen die Kriterien des Konjunkturprogrammes ausgerichtet werden.
  1. Arbeitsverhältnisse und soziale Absicherung müssen durch branchenspezifische Honoraruntergrenzen und Anpassungen in der Arbeitslosen-, Kranken- und Rentenversicherung verbessert werden. Wir brauchen eine Erwerbstätigenrente, in die auch Beamtinnen und Beamte sowie Selbstständige einbezogen sind. Die aktuell von der Bundesregierung beschlossene Grundrente lässt die Armen leer ausgehen. Altersarmut von Kulturschaffenden kann so nicht verhindert werden. Der Bundeszuschuss bei der Künstlersozialkasse muss erhöht werden.
  1. Kommunale sowie landeseigene Träger von Kultureinrichtungen, wie z.B. Theater, müssen unterstützt werden, ihren freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Honorarkräften sind auch während pandemiebedingter Schließzeit oder eingeschränktem Betrieb der Einrichtungen Ausfallhonorare und Lohnfortzahlungen zu ermöglichen. Auch muss das Kurzarbeitergeld rückwirkend zum 1. März 2020 auf mindestens 90 Prozent des Nettoentgelts erhöht werden. Auf betriebsbedingte Kündigungen ist in der aktuellen Krise ebenfalls zu verzichten.
  1. Kulturräume stehen in den Großstädten unter dem Druck von steigenden Mieten und starker Nutzungskonkurrenzen. Daher geht ein relevanter Anteil von Fördergeldern in Mietkosten. Neben dem Bestandsschutz müssen neue Räume zu kulturkompatiblen Mietkonditionen akquiriert und vor allem mehr Räume in staatliches und gesellschaftliches Eigentum überführt werden, um unabhängiger von privaten Eigentümern und Investoren zu werden.
  1. Wir fordern die Bereitstellung von weiteren Geldern zum Erhalt von kultureller Infrastruktur im städtischen und ländlichen Raum. Gerade außerhalb von urbanen Zentren muss gewährleistet sein, dass kulturelle Teilhabe gesichert und ausgebaut werden kann. Dazu gehört neben der infrastrukturellen Unterstützung bereits vorhandener Einrichtungen und Initiativen sowie kultureller Dach- und Spartenverbände eine nachhaltige Schaffung guter Rahmenbedingungen für künstlerische Prozesse. Künstlerinnen und Künstler und Kulturrezipientinnen und -rezipienten dürfen nicht länger ausschließlich in urbane Räume verdrängt werden. Kunst und Kultur, sowie breiten- und soziokulturelle Teilhabe sind Ankerpunkte für die Attraktivität des ländlichen Raumes. Diesen gilt es durch das Ermöglichen von gleichwertigen Lebensverhältnissen zu stärken. Dabei spielen Kunst und Kultur eine essenzielle Rolle.
  1. Selbstverwaltete Produktionshäuser und genossenschaftliche Modelle müssen intensiver gefördert werden. Auch müssen langfristig Verbandsstrukturen durch einen soliden Ausbau von hauptamtlicher Arbeit gestärkt werden. Wir fordern Veränderungen im Gemeinnützigkeitsrecht und Vereinsrecht: Nur so kann Rücklagenbildung ermöglicht und die Abhängigkeit von Spenden und Einnahmen reduziert werden. Gemeinnützige Organisationen und Strukturen, die über keine Projektförderung oder feste Einnahmen verfügen, sind existentiell bedroht. Diese Einrichtungen brauchen dringend Zuschüsse, da sie zukünftig nicht ausreichend Gewinne erwirtschaftet werden können, um Kredite zu tilgen.
  1. Die krisenbedingte und spartenübergreifende Verschiebung künstlerischer Produktion ins Digitale gibt Digitalisierungsprozessen im Kulturbereich einen enormen Schub. Um das Potential digitaler Angebote langfristig zu nutzen, müssen private und öffentliche Kultureinrichtungen stärker unterstützt werden. Die Unterstützung muss den Erwerb neuer Geräte aber auch betriebswirtschaftliche und juristische Schulung umfassen. Um von kommerziellen Anbietern unabhängig zu sein, ist es sinnvoll, seine digitalen Angebote auf Open Source-Basis zu entwickeln und so neue Formen der Vernetzung, Kommunikation, Partizipation und Vermittlung zu etablieren. Digitalangebote im Kulturbereich sollten besonders im Bereich der Darstellenden Künste und der Musik nicht als Ersatz oder Kopie von Live-Erlebnissen, sondern als Ergänzung künstlerischer Produktionsformate verstanden werden. Weitergehend sind Kooperationen zwischen öffentlich-rechtlichen Sendern und Museen sowie Bibliotheken von Interesse, z.B. über eine Verlinkung entsprechender "digitaler Schaufenster" auf ein digitales "Kulturportal" der öffentlich-rechtlichen Anstalten und gleichzeitige Verknüpfungen zu digitalen Angeboten von Museen und Bibliotheken.
  1. Nötig ist ein Gewerbemietrecht mit regulierten Mieten, so etwa durch das Instrument einer Gewerbemietpreisbremse, und Kündigungsschutz. Zudem muss in besonders ausgewiesenen Kulturschutzgebieten der Bestand von Clubs und Kultureinrichtungen gesichert werden und das krisenbedingte Moratorium für Mietzahlungen verlängert werden.
  1. Kultur ist Vielfalt: Genauso vielfältig wie Kultur ist, ist ihr Publikum. Es umfasst alle Generationen und kulturelle Hintergründe. Deshalb wollen wir möglichst vielen Menschen die Teilhabe und Teilnahme an kulturellen Angeboten jedweder Art ermöglichen. Vorausgesetzt ist eine barrierefreie Nutzung von Kulturangeboten und der produktive Dialog zwischen Kulturschaffenden und den Menschen, die als Publikum angedacht werden. Folglich müssen Hindernisse bei der Teilhabe von kulturellen Angeboten abgebaut und neuen Publikumsgruppen der Zugang zu Kultur erleichtert werden. Um Kultur nutzen zu können, muss Kultur erreichbar sein und damit dezentral und wohnortnah. Ein breites und niederschwelliges Angebot kann erreicht werden, indem auch Schulen, Bibliotheken, Stadteilzentren, Jugendzentren, Dorfgemeinschaftshäuser und Begegnungszentren mitgedacht werden. Kulturelle Teilhabe in einem breiten Verständnis trägt zu funktionierenden Quartieren sowie einem attraktiven ländlichen Raum bei und fördert gesellschaftlichen Zusammenhalt. Hinter dem Slogan "Kultur für Alle" steht das bislang nicht erreichte Ziel der kulturellen Teilhabegerechtigkeit. Um Chancengleichheit und Vielfalt in den Institutionen zu stärken, muss sich ein diversitätsorientierter Strukturwandel im Kulturbereich an macht- und diskriminierungskritischen Kriterien orientieren. Strukturelle Benachteiligungen aufgrund der sozialen und ethnischen Herkunft, der Klasse, des Geschlechts, der sexuellen Identität, einer Behinderung, einer Religion oder Weltanschauung müssen abgebaut werden. Kultureinrichtungen müssen gesellschaftliche Diversität repräsentieren. Vielfalt im Kulturbereich wirkt sich schließlich auch auf das Programm aus, so werden neue Perspektiven und kreative Impulse geschaffen. Auf diese Weise können neue Zugänge zu Kultur geschaffen und Besucherinnen und besucher dazugewonnen werden.
  1. Um Kulturangebote digital präsentieren zu können, muss geprüft werden, ob die Landesmedienanstalten, die die Sendelizensierung für angekündigte Livestreams über die Dauer der Corona-Krise bis zum 31.08.2020 ausgesetzt haben, diese Praxis beibehalten. Eine solche Lizenz muss normalerweise bei Streaming Angeboten, die regelmäßig stattfinden und 500 oder mehr Zuschauerinnen und zuschauer gleichzeitig erreichen, beantragt werden. Nach dem neuen Medienstaatsvertrag sind es ab 1.1.2021 dann 20.000 gleichzeitige Zuschauerinnen und zuschauer. Sollten zukünftig auch im Kulturbereich weiterhin digitale Angebote angeboten werden, muss eine langfristige Lösung im Medienstaatsvertrag gefunden werden.
  1. Die Einführung eines (Bedingungslosen) Grundeinkommens muss diskutiert werden.

Die Covid-19-Krise zeigt deutlich, wie fragil es um den Kulturbereich mitsamt der darin tätigen Akteurinnen und Akteure bestellt ist. Durch den krisenbedingten Wandel, bietet sich uns die Möglichkeit unzeitgemäße und gewachsene Förderstrukturen aufzubrechen und zugunsten einer nachhaltigeren, gendergerechteren und krisenfesteren Infrastruktur zu etablieren. Die soziale Sicherheit von Künstlerinnen und Künstler und Kulturschaffenden ist dabei keine Neben-, sondern eine Hauptsache. Kunst und Kultur können in der Post-Corona-Krise Orientierung schaffen, indem sie neue Wege und Denkansätze aufzeigen – wir sollten das Angebot annehmen.

Das Positionspapier als PDF-Datei